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   BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19   

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https://dejure.org/2020,47835
BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19 (https://dejure.org/2020,47835)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2020 - 3 C 7.19 (https://dejure.org/2020,47835)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2020 - 3 C 7.19 (https://dejure.org/2020,47835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1; RL 2001/83/EG Art. 79 Buchst. b, Art. 84 Satz 1; GDP-Leitlinien Nr. 2.2; VwGO § ... 43 Abs. 2 Satz 1; AMG § 15 Abs. 1 Satz 1, § 52a Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 8 Satz 1; AM-HandelsV §§ 1a, 2 Abs. 1, 7b Abs. 3 und 4
    Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen Person

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 79 Buchst b EWGV 2001/83, Art 84 S 1 EWGV 2001/83, § 43 Abs 2 S 1 VwGO, § 15 Abs 1 S 1 AMG

  • rewis.io

    Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen Person

  • doev.de PDF

    Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse im Umgang mit den Arzneimitteln im Großhandel für die Tätigkeit einer verantwortlichen Person

  • datenbank.nwb.de

    Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzneimittelgroßhandel - und die erforderliche Sachkenntnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderliche Kenntnisse für Verantwortlichen eines Arzneimittel-Großhandels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Betroffener ein schutzwürdiges Interesse daran hat, eine verwaltungsgerichtliche Feststellung zu erhalten, wenn ihm wegen verwaltungsrechtlicher Fragen ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren droht (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030407.1bvr212902] - NVwZ 2003, 856 ; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 18.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:230616U2C18.15.0] - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 58 Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
    Entsprechendes kann gelten, wenn die Behörde - wie hier - den Erlass verwaltungsrechtlicher Sanktionen androht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:161216U8C6.15.0] - BVerwGE 157, 126 Rn. 15 für betriebsbezogene Einschränkungen).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Betroffener ein schutzwürdiges Interesse daran hat, eine verwaltungsgerichtliche Feststellung zu erhalten, wenn ihm wegen verwaltungsrechtlicher Fragen ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren droht (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030407.1bvr212902] - NVwZ 2003, 856 ; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 18.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:230616U2C18.15.0] - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 58 Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14

    Arzneimittelrechtliche Zulassung; Genehmigung; Inverkehrbringen von Arznei-;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
    Eine sachnähere oder wirksamere Klageart als die Feststellungsklage ist damit nicht ersichtlich (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 18.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:101215U3C18.14.0] - Buchholz 418.32 AMG Nr. 71 Rn. 18).
  • VG Köln, 03.03.2020 - 7 K 6854/18
    Auszug aus BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
    Die verantwortliche Person muss daher über diejenigen Kenntnisse verfügen, die sie in die Lage versetzen, die ihr zugewiesene Verantwortung zu tragen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2014 - 16 K 8853/13 - juris Rn. 17; VG Köln, Urteil vom 3. März 2020 - 7 K 6854/18 [ECLI:DE:VGK:2020:0303.7K6854.18.00] - juris Rn. 52).
  • VG Düsseldorf, 12.03.2014 - 16 K 8853/13
    Auszug aus BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
    Die verantwortliche Person muss daher über diejenigen Kenntnisse verfügen, die sie in die Lage versetzen, die ihr zugewiesene Verantwortung zu tragen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2014 - 16 K 8853/13 - juris Rn. 17; VG Köln, Urteil vom 3. März 2020 - 7 K 6854/18 [ECLI:DE:VGK:2020:0303.7K6854.18.00] - juris Rn. 52).
  • AG Dülmen, 15.03.2022 - 3 C 178/21

    Mieter muss vorgetäuschten Eigenbedarf beweisen

    Die Kläger widersprachen der Kündigung, sodass die Beklagten Räumungsklage beim AG Dülmen erhoben (AZ 3 C 7/2019).

    Es wurde ein Vergleich (AZ 3 C 7/19, 26.04.2019) geschlossen, in dem sich die Kläger B als Gesamtschuldner zur Räumung und Rückgabe der Wohnung wegen Eigenbedarfs mit Ablauf des 30.06.2019 verpflichteten.

    Zunächst steht dem Anspruch der Vergleich vom 26.04.2019 (3 C 7/19, AG Dülmen) nicht entgegen.

    Etwas anderes kann sich auch nicht daraus ergeben, dass die Kläger die Wohnung ausweislich des Vergleichs vom 26.04.2019 (3 C 7/19) erst mit Ablauf des 30.06.2019 räumen mussten, die Beklagten durch ihren Anwalt mitteilen ließen, den Räumungsvergleich bis zur Bezugsfertigkeit der neuen Wohnung der Kläger nicht vollstrecken zu lassen und die Beklagten den Besitz an der Wohnung schließlich erst am 18.12.2019 erlangten.

  • BVerwG, 30.12.2021 - 3 B 25.21

    Beschränkung der Berufungszulassung durch Entscheidungsgründe

    Hinweise dafür, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Reichweite der in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordneten Sperrwirkung und damit die angenommene Unzulässigkeit des Feststellungsbegehrens (vgl. zur Zulässigkeit einer bestätigenden Feststellung etwa BVerwG, Urteil vom 5. November 2020 - 3 C 7.19 - NVwZ-RR 2021, 447 Rn. 12 sowie allgemein zur Reichweite des Subsidiaritätsgrundsatzes Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 - BVerwGE 152, 308 Rn. 11) der Überprüfung im Rechtsmittelverfahren entziehen wollte, sind nicht erkennbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2021 - 9 A 1493/20

    Erledigung in der Hauptsache in Berufungsverfahren

    Ohne Eintritt der Erledigung durch die Erklärung der Bezirksregierung E. vom 15. November 2021 wäre die Klägerin mit ihrem Feststellungsbegehren unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 2020 - 3 C 7.19 - genannten Maßgaben, nach denen sich das Vorliegen der erforderlichen Sachkenntnis im Sinne des § 52a Abs. 2 Nr. 3 AMG beurteilt, voraussichtlich erfolgreich gewesen.

    Der Senat bewertet die Bedeutung der Sache bei Feststellungsklagen, die die Anerkennung als verantwortliche Person nach § 52a AMG betreffen, unter Berücksichtigung des vom Bundesverwaltungsgericht für das Revisionsverfahren 3 C 7.19 festgesetzten Streitwerts mit 15.000 Euro.

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